OTS Online Toner Shop
Hölertwiete 4, DE-21073 Hamburg
für alle durch uns gelieferten Druckerpatronen und Toner
§ 1 Garantiegegenstand
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung aus dem Kaufvertrag gelten folgende Garantiebedingungen ab Auslieferungsdatum:
Kein Garantieanspruch besteht, wenn die Mängel der Ware auf nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind.
Treten während des Garantiezeitraums unter diese Garantie fallende Beanstandungen auf und werden uns diese unter
Vorlage der Rechnung schriftlich mitgeteilt (Anschrift: Online Toner Shop
Up den Wiemen 38, 21077 Hamburg) und
nachgewiesen (beispielsweise nach Absprache durch Einsendung an uns), erfolgt die Garantieleistung in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder durch
einwandfreie Teile ersetzt werden.
Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand selbst. Die Erstattung von Aufwendungen ggf. für Aus- und Einbau, Überprüfung entsprechender Teile sowie Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie ausgeschlossen.
Der Kaufbeleg gilt als Nachweis für den Garantieanspruch.
Zusätzliche Versandkosten werden innerhalb der Garantiezeit nicht berechnet, soweit diese in Zusammenhang mit der Durchführung der Garantieleistung stehen.
Die für die Reparatur im Rahmen der Garantieleistung ggf. erforderlichen Ersatzteile und anfallende Arbeitszeiten werden nicht berechnet.
Tritt der Garantiefall ein, sind wir unverzüglich davon zu informieren. Der Käufer hat alles zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen. Drucker, die durch Weiternutzung der Druckerpatronen und Toner weitere Schäden erleiden, sind bis zur Schadensbehebung außer Betrieb zu setzen.
Bei Veränderungen oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch durch den Käufer oder durch nicht autorisierte
Dritte erlischt die Garantie.
Neben der Garantie bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers, die durch die Garantiebedingungen nicht eingeschränkt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hat der
Verbraucher zunächst nach seiner Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann eine zweite Nachbesserung erfolgen. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
BGB § 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.